10.           Sterbefälle

Grabgesang am Tage der Beerdigung oder zeitnah nach Absprache mit den Angehörigen

 

11.           Sonstiges zu Ehrungen und Bestattungen

(1)   In allen Fällen können MV oder Ausschuss über weitere Ehrungen im Einzelfall entscheiden.

(2)   Die unter 9. (2) und (3) genannten Ehrungen erfolgen unter dem Vorbehalt, dass dem Ausschuss die entsprechenden Termine bekannt sind.

(3)   Jede Ehrung bei Fördermitgliedern wird durch den Gratulanten am Ehrentag durch Gratulation und Überreichung eines Präsents durchgeführt.

(4)   Führt der Ehegatte eines verstorbenen Mitgliedes dessen Vereinszugehörigkeit weiter, so erwirbt dieser damit selbst die Mitgliedschaft und behält auch die Jahre der Vereinszugehörigkeit des Verstorbenen bei.

 

12.           Änderung der Geschäftsordnung

Änderungen der Geschäftsordnung können nur durch die Mitgliederversammlung erfolgen. Es entscheidet die einfache Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.

        

13.           Inkrafttreten der Geschäftsordnung

Die Geschäftsordnung tritt am Tag ihrer Beschlussfassung in Kraft.

 

Carlsberg, den 22.1.2005      gez. Bernhard Stoll, 1. Vorsitzender    

 

 Änderung 1 der Geschäftsordnung beschlossen in der JHV vom 23. Jan. 2016

 gez. Dr. Peter Dück, 1. Vorsitzender   gez. Klaus Hofmann, stellv. Vorsitzender       

Änderung 2 der Geschäftsordnung beschlossen in der JHV vom 2. Feb. 2019  

gez. Dr. Peter Dück, 1. Vorsitzender   gez. Klaus Hofmann, stellv. Vorsitzender 

Änderung 3 der Geschäftsordnung beschlossen in der JHV vom 11. Feb. 2023 

gez. Dr. Peter Dück, 1. Vorsitzender   gez. Werner Bard, stellv. Vorsitzender