7.                  Ausschüsse

(1)   Zur beratenden Unterstützung des Vorstandes können neben dem Ausschuss nach § 14 VerS weitere Ausschüsse gebildet werden. Die Bildung erfolgt durch die MV, den Ausschuss (§14) oder die singenden Mitglieder.

(2)   Aktives Wahlrecht in diesen Ausschüssen besitzen Mitglieder und Nichtmitglieder.

(3)   Die Ausschüsse sollen sich, sofern nicht ein Vorstandsmitglied den Vorsitz übernimmt, einen Vorsitzenden und einen Protokollführer wählen.

 

8.                   Weitere Funktionen des Vereins

(1)   Zur Unterstützung des Chorleiters bei Chorproben, Veranstaltungen etc. sind Liedermappen für jedes singende Mitglied einzurichten.

(2)   Zur Betreuung des Vereinslokals ist von der Mitgliederversammlung ein Hausmeister und ein Vermieter zu wählen. der Vermieter ist gleichzeitig der Stellvertreter des Hausmeisters.

(3)   Zur Entlastung des Vorstandes wählt die Mitgliederversammlung einen „Gratulanten“, der die jährlich anfallenden Ehrungen nach 9.2 und 9.3 GeschO übernimmt.

(4)   Soweit die Vereinsgeschäfte dies erfordern kann die Mitgliederversammlung oder der Ausschuss weitere Positionen im Verein schaffen und sie durch Wahl entsprechend besetzen.

 

9.                   Ehrungen

(1)    Ehrenmitgliedschaften (EM)

a)   Über EM entscheidet gemäß § 5 (3) VerS die MV auf Vorschlag des Vorstandes. Die EM kann unabhängig vom Alter und der Dauer der Vereinszugehörigkeit des betreffenden Mitglieds ausgesprochen werden, wenn es sich um den Verein und dessen Arbeit besondere Verdienste erworben hat.

b)   Unabhängig von einer Beschlussfassung durch die MV ist ein aktives Mitglied mit der EM auszuzeichnen, wenn dieses seinen 65. Geburtstag vollendet und bis zu diesem Zeitpunkt dem Verein insgesamt 25 Jahre als singendes Mitglied angehörte.

c)   Gleiches gilt für fördernde Mitglieder, die dem Verein 50 Jahre als Mitglied angehören.

d)   Neben der Ehrenmitgliedschaft kann die MV auf Vorschlag des Vorstandes bei entsprechendem Anlass und erworbenen besonderen Verdiensten um den Verein weitere Ehrungen wie Ehrenvorsitzender, Ehrenchorleiter etc. aussprechen.